Modul 2. ATL

Hat der Patient Probleme bei den elementaren Alltagsaktivitäten (Körperpflege, Fortbewegung, Benutzung der Toilette oder Ernährung)?

Zielsetzung:

Stellen Sie fest, was die Person tatsächlich alleine leistet und/oder welche physische Unterstützung sie bei den ATL in den letzten 3 Tagen erhalten hat.

Definitionen:

Leistung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) – Die Bewertung bezieht sich auf alle Episoden jeder Aktivität während den letzten 3 Tagen Bestimmen Sie für die folgenden Items, was der Nutznießer in den beschriebenen Aktivitäten geleistet hat.
  • a. Körperpflege – Bezieht sich auf das Waschen am Waschbecken oder mit der Waschschüssel, Zähneputzen, Rasieren, Kämmen, Schminken, Abtrocknen des Gesichts, der Hände, des Intimbereichs (AUSSCHLIESSLICH Bad oder Dusche).
  • b. Fortbewegung – Fortbewegung (zu Fuß oder bereits im Rollstuhl sitzend) von einem Ort zum anderen auf derselben Ebene. Der Patient gilt als selbstständig, wenn er sich im Rollstuhl sitzend, alleine fortbewegen kann.
  • c. Toilettenbenutzung – Benutzung der Toilette, des Nachtstuhls, der Bettpfanne oder der Urinflasche (sich ausziehen, reinigen, Wechseln der Einlagen bei Inkontinenz, das Handhaben von Stoma oder Urinsonde, wieder anziehen). (AUSSCHLIESSLICH transfer zur/von der toilette).
  • d. Sich ernähren – Art und Weise wie der Patient Nahrung oder Flüssigkeiten zu sich nimmt (unabhängig von seiner Geschicklichkeit) Umfasst jede mögliche Art der Nahrungsaufnahme (z.B. Ernährung über eine Magensonde, parenterale Ernährung).

- Hilfe bei der Vorbereitung – Diese Hilfestellung umfasst die Vorbereitung oder das in Reichweite Stellen von Gegenständen oder Geräten, die der Nutznießer benötigt, um die Tätigkeit selbstständig auszuführen. Dabei kann die Pflegekraft dem Nutznießer einen Gegenstand anreichen und ihn dann die Tätigkeit alleine ausführen lassen. Falls sie in der Nähe bleiben muss, um sicher zu sein, dass die Tätigkeit vollständig und passend ausgeführt wird, wird der Nutznießer beaufsichtigt und erhält die Kodierung "2" für "Aufsicht".

Exemples d’aide à la préparation:
  • Für die Körperpflege – eine Waschschüssel bereitstellen und die Waschutensilien zurechtlegen.
  • Für die Fortbewegung – den Stock reichen oder die Gehhilfe zurechtstellen.
  • Für die Benutzung der Toiletten – die Bettpfanne oder die Urinflasche anreichen.
  • Für die Ernährung – das Fleisch schneiden, die Deckel von den Töpfen entfernen, die Gerichte nacheinander anreichen.

- Körperkraft – Die benötigte physische Unterstützung bei der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens kann mehr oder weniger intensiv sein. Ein zentraler Begriff für die Bewertung der Unterstützung ist der Einsatz von Körperkraft für eine bestimmte Hilfestellung. Wenn die Hilfestellung nicht in aufrechter Position erfolgt, bezieht die eingesetzte Körperkraft sich auf das Gewicht des unterstützten Körperteils (die Pflegekraft trägt z.B. das ganze Gewicht des Armes, wenn sie beim Anziehen eines Hemdes hilft). Wenn die Hilfe in aufrechter Position oder beim Gehen erfolgt, bezieht die eingesetzte Körperkraft sich auf das Stützen des gesamten Körpergewichts, indem man die Person z.B. unter den Achseln abstützt. Wenn Bewegungen durch einen minimalen physischen Kontakt begleitet werden, oder eine Tätigkeit nur gelegentlich physischer Unterstützung bedarf, handelt es sich nicht um den Einsatz von Körperkraft.

- Vollständige Abhängigkeit oder die Tätigkeit kam nicht vor – Verwechseln Sie bitte nicht die vollständige Abhängigkeit eines Nutznießer für eine Aktivität des täglichen Lebens (Kodierung "6") mit der Situation, wo die entsprechende Tätigkeit nicht vorkommt (Kodierung "8"). Ein Nutznießer z.B., dem die Nahrung über eine Magensonde verabreicht wird und gar kein Essen oder Getränk über den Mund zu sich nimmt, muss trotzdem für das Item 'Sich ernähren' entsprechend seines Hilfebedarfs bewertet werden. Ein Nutznießer, der sich aktiv an seiner Nahrungsaufnahme durch die Magensonde beteiligt (wenn er die Sonde z.B. hält), ist nicht vollständig abhängig. Er wird deshalb nicht als "vollständig abhängig" eingestuft (Kodierung "6"), sondern erhält eine, dem Ausmaß seines Hilfebedarfs entsprechend, niedrigere Bewertung.

Vorgehen:

Um die Funktionsfähigkeit des Nutznießers beschreiben zu können, müssen Sie sich einen Überblick über sämtliche Episoden der jeweiligen Alltagsaktivität in den letzten 3 Tagen verschaffen. Stellen Sie fest, was der Nutznießer tatsächlich alleine tut und welche Art Unterstützung er gegebenenfalls erhält (Aufforderung, körperliche Unterstützung, usw.).

Falls die Leistungsfähigkeit in einem Bereich innerhalb der letzten 3 Tage variiert, halten Sie die 3 Episoden fest, bei denen der Nutznießer das höchste Maß an Abhängigkeit aufweist, das heißt die Situationen, in denen er am meisten Hilfe oder Unterstützung erhält. Die Synthese zur Bestimmung des Ergebnisses für eine bestimmte ATL (wie unten beschrieben) konzentriert sich auf die Situationen mit dem höchsten Abhängigkeitsgrad und vermittelt ein Bild des Hilfebedarfs bei dieser Alltagsaktivität.

Dafür ist eine Informationssammlung aus verschiedenen Quellen erforderlich:

  • Stützen Sie sich auf verschiedene Informationsquellen – Sprechen Sie mit dem Nutznießer, seiner Familie, den Pflegekräften und den Betreuern aus den verschiedenen Berufsgruppen.
  • Stellen Sie Fragen in Bezug auf alle Aspekte der ATL Definitionen. Was die Körperpflege angeht, ist es z.B. wichtig, dass Sie sich erkundigen, wie der Nutznießer sich morgens wäscht, sich kämmt, sich die Zähne putzt und sich rasiert. Für einen Aspekt der Körperpflege kann die Person durchaus selbstständig sein, für einen anderen jedoch eine umfassende Hilfestellung benötigen.
  • Beobachten Sie, wie der Nutznießer die körperlichen Aktivitäten ausführt.
  • Sprechen Sie mit der Person, um zu prüfen, was sie bei jeder Aktivität alleine tut, damit Sie sich ein Bild von der Art und vom Umfang der erhaltenen Hilfe machen können.
  • Sprechen Sie, wenn möglich, auch mit der Familie.
  • Wägen Sie schließlich die gesammelten Informationen gegeneinander ab, um ein fundiertes Bild der Leistungen in jeder bewerteten ATL Situation zu erhalten.

Kodierung:

Leistung bei den elementaren Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL):
  • (1) Falls das Leistungsniveau für die Aktivität in den letzten 3 Tagen immer gleich war, berücksichtigen Sie dieses Niveau für die Kodierung der ATL.
  • (2) Falls mindestens eine Episode mit 6 und die anderen mit einem niedrigeren Abhängigkeitsgrad bewertet wurden, bewerten Sie diese ATL mit 5.
  • (3) In den anderen Fällen, konzentrieren Sie sich auf die 3 Situationen mit dem höchsten Abhängigkeitsgrad (oder auf alle, falls die Aktivität seltener als dreimal vorkam). Falls die Situation mit dem höchsten Abhängigkeitsgrad sich auf dem Niveau 1 befindet, bewerten Sie diese ATL mit 1. Andernfalls bewerten Sie die ATL mit dem höchsten Leistungsniveau zwischen 2 und 5.

Für jede Aktivität des täglichen Lebens (ATL) kodieren Sie bitte die Antwort entsprechend der vom Patienten erbrachten Leistung in den letzten 3 tagen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Bewertung alle Gelegenheiten bei denen die Aktivität in den letzten 3 Tagen ausgeführt wurde.

  • 0. Selbstständig – Weder Vorbereitung, Aufsicht, noch körperliche Unterstützung waren je erforderlich.
  • 1. Vorbereitung reicht aus - Zurechtlegen von Gegenständen in Reichweite, ohne Aufsicht oder physische Hilfe bei der Ausführung.
  • 2. Aufsicht – Aufsicht oder Hinweise reichen aus.
  • 3. Begrenzte Hilfe – Hilfe beim Mobilisieren der Gliedmaßen ODER physische Unterstützung ohne Kraftaufwand.
  • 4. Verstärkte Hilfe – Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft einer Pflegekraft erfordert (einschließlich Heben der Gliedmaßen), wobei der Nutznießer noch mindestens 50 % der Teilaufgaben übernimmt.
  • 5. Maximale Hilfe – Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft von mindestens zwei Pflegekräften erfordert (einschließlich Heben der Gliedmaßen) ODER Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft für mehr als 50 % der Aktivität erfordert.
  • 6. Vollständige Abhängigkeit – Die Aktivität wurde während des gesamten Beobachtungszeitraums ständig durch andere Personen ausgeführt.
  • 8. Die Tätigkeit kam nicht vor während des gesamten Beobachtungszeitraums.
Beispiele:
  • Ein Nutznießer erhielt Aufsicht in zwei verschiedenen Situationen während er sich im Haus fortbewegte und einmal begrenzte Hilfe (ohne Kraftaufwand) in einer weiteren Situation. Kodieren Sie "2" für Aufsicht bei der Fortbewegung im Haus. Begründung: es gab insgesamt drei Situationen mit Hilfestellung. Die Bewertung 'Aufsicht' entsprach dem niedrigsten Abhängigkeitsgrad für diese drei Situationen (zwischen 2 und 5).
  • Während der letzten 3 Tage erhielt ein Nutznießer einmal Aufsicht beim Ankleiden, zweimal begrenzte Hilfe (Zuknöpfen des Hemdes) und einmal verstärkte Hilfe (mit Kraftaufwand) beim Anziehen des Pullovers. Kodieren Sie “3” für begrenzte Hilfe beim Ankleiden des Oberkörpers. Begründung: in den letzten 3 Tagen gab es eine Situation in der der Nutznießer Aufsicht erhielt, zwei Situationen mit begrenzter Hilfe und eine Situation mit verstärkter Hilfe. 'Begrenzte Hilfe' entspricht der korrekten Kodierung, weil sie den niedrigsten Abhängigkeitsgrad für 3 Situationen widerspiegelt, die sich mindestens auf dieser Abhängigkeitsstufe befinden (man geht ja von den 3 Situation mit dem höchsten Abhängigkeitsgrad aus).

Richtlinien für die Bewertung der Autonomie bei den Aktivitäten des täglichen Lebens:

  • Die Bewertungsskala der ATL spiegelt die tatsächliche Einbindung des Nutznießers in die Selbstversorgung während der letzten 3 Tage wider.
  • Bewerten Sie nicht die Fähigkeiten, die die Person bei ihrer Selbstversorgung hätte, d.h. was sie aufgrund ihrer Fertigkeiten und ihrer körperlichen Verfassung alleine bewerkstelligen könnte. Eine Bewertung der möglichen Fähigkeiten erfolgt unter Punkt G5 (Verbesserungspotenzial der physischen Leistungsfähigkeit).
  • Bestimmen Sie nicht die Art und den Umfang der Hilfe, die der Nutznießer laut Pflegeplan erhalten "müsste". Die tatsächlich erhaltene Art und der Umfang der Hilfe können sich sehr von dem professionellen Anspruch laut Pflegeplan unterscheiden. Stellen Sie lediglich fest, was tatsächlich geschieht.
  • Beziehen Sie alle direkten Pflegekräfte aus sämtlichen Diensten, und Therapeuten, die den Nutznießer in den letzten 3 Tagen betreut haben, in die Besprechungen über dessen ATL-Leistungen mit ein. Erinnern Sie die Pflegekräfte daran, dass nur die letzten 3 Tage in Betracht gezogen werden. Stellen Sie gezielte Fragen, um Ihr eigenes Verständnis und Ihre Beobachtungen zu jeder einzelnen Aktivität (Mobilität im Bett, Fortbewegung, usw.) zu verdeutlichen. Beginnen Sie mit allgemeinen Fragen und gehen Sie dann zu den Einzelheiten über.


Beispiele

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