Difference between version and version      View first change»»

Back to SCR Module 5, or SCR Module 5 version history

At line 10 changed 1 line.
Enregistrez la présence et la fréquence de troubles spécifiques du comportement observés durant les 3 derniers jours qui sont cause de détresse, potentiellement dangereux pour la personne, sources de détresse ou perturbateurs pour ceux avec qui la personne vit. Ces items sont destinés à saisir les comportements problématiques présentés par la personne qui peuvent être considérés comme "agressifs" ou "agités" par certains professionnels de la santé. Reconnaître et consigner ces types de comportements problématiques fournit une base pour les évaluations ultérieures, pour l’élaboration du plan de soins et la dispensation de soins adaptés et appropriés qui peuvent aider à l’amélioration des troubles comportementaux.
Dokumentieren Sie das Auftreten und die Häufigkeit bestimmter Verhaltensauffälligkeiten während der letzten drei Tage, die den Nutznießer beeinträchtigen oder von seiner Umgebung als störend empfunden werden und/oder für ihn selbst oder die Menschen in seiner Umgebung eine mögliche Gefahr darstellen. Diese Items dienen dazu, Verhaltensauffälligkeiten des Nutznießers zu erfassen, die von den Berufsfachkräften oft mit den Begriffen 'aggressiv' oder 'unruhig' beschrieben werden.
At line 12 added 3 lines.
Verhaltensauffälligkeiten erkennen und dokumentierten bildet die Grundlage für weitere Bewertungen, sowie die Planung und Anwendung adäquater Versorgungsprogramme, die darauf abzielen, verhaltensbedingte Störungen zu lindern.
At line 14 changed 6 lines.
*a. Zielloses Umherwandern/Bewegungsdrang - Fortbewegung ohne Ziel oder erkennbare Absicht, ohne rationalen Grund. Eine umherwandernde orientierungslose Person ist sich möglicher Gefahren und ihrer physischen Bedürfnisse meist nicht bewusst. Dieses Verhalten darf nicht mit einer zielgerichteten Fortbewegung verwechselt werden (z.B. wenn eine hungrige Person in der Wohnung nach Lebensmitteln sucht). Zielloses Umherwandern kann zu Fuß oder im Rollstuhl geschehen. Ständiges Auf- und Abgehen wird nicht als Umherwandern betrachtet.
*b. Verbale Aggressivität - z.B. bedroht, beschimpft oder beleidigt andere Personen.
*c. Körperliche Aggressivität - z.B. schlägt, tritt, schubst, kratzt, belästigt andere Personen sexuell.
*d. Sozial unangemessenes oder störendes Verhalten - z.B. fällt auf durch störende Geräusche oder Geschrei, spuckt, wirft mit Essen oder verschmiert Fäkalien, hortet Dinge, durchstöbert die Sachen anderer Personen.
*e. Unangemessenes sexuelles Verhalten in der Öffentlichkeit oder Entkleiden in der Öffentlichkeit - sexuelles Verhalten muss als unangemessen betrachtet werden, wenn es die gebräuchlichen soziokulturellen Normen verletzt (z.B. Entblößen und Masturbieren in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart anderer Personen, unannehmbare sexuelle Handlungen, Übergriffe, Grabschen). Ausgeschlossen sind private sexuelle Handlungen, alleine oder zwischen einwilligenden Erwachsenen. Wenn der Nutznießer sich in der Öffentlichkeit entkleidet, müssen Sie das Auftreten und die Häufigkeit dieser Verhaltensweise, nicht aber deren Absicht berücksichtigen. Bewerten Sie dieses Item z.B. mit "1" oder höher falls eine Person angibt, sich in der Öffentlichkeit entkleidet zu haben, weil ihm/ihr kein privater Ort zur Verfügung stand, an den sie sich hätte zurückziehen können.
*f. Widersetzt sich der Pflege/Behandlung - z.B. verweigert das Essen, Medikamente oder Injektionen, stößt die Pflegekräfte weg, wenn sie ihm beim Einnehmen der Mahlzeiten, bei der Fortbewegung oder anderen Aktivitäten des täglichen Lebens ihre Hilfe anbieten. In diesem Fall ist NICHT die Ablehnung in Situationen gemeint, in denen der Nutznießer eine bewusste Wahl gegen die Fortsetzung einer bestimmten Behandlung getroffen hat. Die Person hat z.B. ihr Recht auf Verweigerung einer Behandlung geltend gemacht und reagiert negativ, wenn Pflegekräfte diese abgelehnte Behandlung fortsetzen möchten.
*a. Zielloses Umherwandern/Bewegungsdrang — Fortbewegung ohne Ziel oder erkennbare Absicht, ohne rationalen Grund. Eine umherwandernde orientierungslose Person ist sich möglicher Gefahren und ihrer physischen Bedürfnisse meist nicht bewusst. Dieses Verhalten darf nicht mit einer zielgerichteten Fortbewegung verwechselt werden (z.B. wenn eine hungrige Person in der Wohnung nach Lebensmitteln sucht). Zielloses Umherwandern kann zu Fuß oder im Rollstuhl geschehen. Ständiges Auf- und Abgehen wird nicht als Umherwandern betrachtet.
*b. Verbale Aggressivität — z.B. bedroht, beschimpft oder beleidigt andere Personen.
*c. Körperliche Aggressivität — z.B. schlägt, tritt, schubst, kratzt, belästigt andere Personen sexuell.
*d. Sozial unangemessenes oder störendes Verhalten — z.B. fällt auf durch störende Geräusche oder Geschrei, spuckt, wirft mit Essen oder verschmiert Fäkalien, hortet Dinge, durchstöbert die Sachen anderer Personen.
*e. Unangemessenes sexuelles Verhalten in der Öffentlichkeit oder Entkleiden in der Öffentlichkeit — Sexuelles Verhalten muss als unangemessen betrachtet werden, wenn es die gebräuchlichen soziokulturellen Normen verletzt (z.B. Entblößen und Masturbieren in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart anderer Personen, unannehmbare sexuelle Handlungen, Übergriffe, Grabschen). Ausgeschlossen sind private sexuelle Handlungen, alleine oder zwischen einwilligenden Erwachsenen. Wenn der Nutznießer sich in der Öffentlichkeit entkleidet, müssen Sie das Auftreten und die Häufigkeit dieser Verhaltensweise, nicht aber deren Absicht berücksichtigen. Bewerten Sie dieses Item z.B. mit "1" oder höher falls eine Person angibt, sich in der Öffentlichkeit entkleidet zu haben, weil ihm/ihr kein privater Ort zur Verfügung stand, an den sie sich hätte zurückziehen können.
*f. Widersetzt sich der Pflege/Behandlung — z.B. verweigert das Essen, Medikamente oder Injektionen, stößt die Pflegekräfte weg, wenn sie ihm beim Einnehmen der Mahlzeiten, bei der Fortbewegung oder anderen Aktivitäten des täglichen Lebens ihre Hilfe anbieten. In diesem Fall ist NICHT die Ablehnung in Situationen gemeint, in denen der Nutznießer eine bewusste Wahl gegen die Fortsetzung einer bestimmten Behandlung getroffen hat. Die Person hat z.B. ihr Recht auf Verweigerung einer Behandlung geltend gemacht und reagiert negativ, wenn Pflegekräfte diese abgelehnte Behandlung fortsetzen möchten.
At line 32 changed 2 lines.
Stützen Sie sich auf die Befragung und Beobachtung des Nutznießers und kodieren Sie das Auftreten der verschiedenen Indikatoren während der letzten drei Tage, ungeachtet der von Ihnen vermuteten Ursache. Denken Sie daran, sowohl das Auftreten des Indikators als auch die Anzahl der Tage anzugeben, an denen er aufgetreten ist, wobei Sie die Häufigkeit pro Tag nicht berücksichtigen müssen. Kodieren Sie folgendermaßen:
Kodieren Sie das Auftreten jeder Verhaltensauffälligkeit während der letzten 3 Tage. Denken Sie daran, sowohl das Auftreten des Indikators als auch die Anzahl Tage anzugeben, an denen er aufgetreten ist, wobei Sie die Häufigkeit pro Tag nicht berücksichtigen müssen. Verwenden Sie folgende Kodierungen:
At line 35 changed 1 line.
*1. Aufgetreten, wurde aber in den letzten 3 Tagen nicht beobachtet: Verwenden Sie diese Kodierung nur dann, wenn Sie wissen, dass dieser *Zustand gegenwärtig und aktiv ist, in den letzten 3 Tagen aber nicht beobachtet wurde.
*1. Aufgetreten, wurde aber während der letzten 3 Tage nicht beobachtet: Verwenden Sie diese Kodierung nur dann, wenn Sie wissen, dass dieser Zustand gegenwärtig und aktiv ist, in den letzten drei Tagen aber nicht beobachtet wurde.
At line 42 changed 13 lines.
%%(padding-left: .7em;)Exemples :%%
*M.W. souffre de démence et est sévèrement atteint dans sa capacité à prendre des décisions de la vie quotidienne. Tous les jours, il déambule constamment partout dans sa maison. Il entend très mal et refuse de porter un appareil auditif. Il est facilement effrayé par les autres et ne peut rester tranquille quand il reçoit des visites. De nombreuses tentatives pour orienter ses déambulations se sont heurtées au fait que M.W. se mettait à frapper et bousculer sa famille et le personnel. Avec le temps, les membres de la famille se sont habitués à son comportement. Ils trouvent ce comportement non problématique, tant que M. W. reste dans la maison et ne tente pas de la quitter.
**Déambulation = 3
**Agressivité verbale = 0
**Agressivité physique = 1
**Comportement socialement inadapté = 0
**S’oppose aux soins = 0
*La fille de Mme M. déclare qu’elle a trouvé sa mère debout en train de fouiller dans les tiroirs de sa commode à elle au milieu de la nuit. Ceci est survenu deux des trois dernières nuits. Quand elle a essayé d’obtenir de sa mère qu’elle retourne dans sa propre chambre et dans son lit, Mme M. s’est mise en colère et a crié sur elle. Elle a accusé sa fille de voler ses affaires.
**Déambulation = 0
**Agressivité verbale = 2
**Agressivité physique = 0
**Comportement socialement inadapté = 2
**S’oppose aux soins = 0
%%(padding-left: .7em;)Beispiele:%%
*Hr. W. leidet an einer demenziellen Erkrankung und ist in seiner alltäglichen Entscheidungsfähigkeit stark beeinträchtigt. Jeden Tag wandert er ständig in seinem Haus umher. Er ist extrem schwerhörig, weigert sich aber, sein Hörgerät zu tragen. Er fürchtet sich vor anderen Menschen und ist ständig in Bewegung, vor allem wenn Besuch anwesend ist. Mehrere Versuche, sein Umherwandern abzustellen sind gescheitert, weil Hr. W. dann jedes Mal damit begann, seine Angehörigen und Pfleger zu stoßen und zu schlagen. Mit der Zeit haben sich die Angehörigen an sein Verhalten gewöhnt. Sie empfinden es als unproblematisch, solange Hr. W. im Haus bleibt und nicht versucht, nach draußen zu gehen.
**Umherwandern = 3
**Verbale Aggressivität = 0
**Körperliche Aggressivität = 1
**Sozial unangemessenes Verhalten = 0
**Widersetzt sich der Pflege = 0
*Die Tochter von Fr. M. berichtet, dass sie ihre Mutter mitten in der Nacht beim Durchstöbern ihres Kleiderschranks überraschte. Das sei in zwei der drei letzten Nächte vorgekommen. Als sie versucht habe, ihre Mutter in ihr eigenes Zimmer und in ihr Bett zurückzuschicken, sei Fr. M. wütend geworden und habe sie angeschrien. Sie habe ihr Tochter beschuldigt, ihre Sachen gestohlen zu haben.
**Umherwandern = 0
**Verbale Aggressivität = 2
**Körperliche Aggressivität = 0
**Sozial unangemessenes Verhalten = 2
**Widersetzt sich der Pflege = 0
  View page Page Info My Prefs
This page (revision-18) last changed on 09:14 29-Nov-2019 by DirkVanneste.
 
BelRAI @2007

JSPWiki v2.4.104
[RSS]