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!Module 3.4. S'alimenter
!Modul 3.4. Sich ernähren
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*a. Sich ernähren — wie isst und trinkt der Patient? (abgesehen von seiner Geschicklichkeit) Umfasst jede mögliche Art der Nahrungsaufnahme (z.B. Ernährung über eine Magensonde, parenterale Ernährung).
Sich ernähren — wie isst und trinkt der Patient? (abgesehen von seiner Geschicklichkeit) Umfasst jede mögliche Art der Nahrungsaufnahme (z.B. Ernährung über eine Magensonde, parenterale Ernährung).
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*0. Selbstständig - Weder Vorbereitung, Aufsicht, noch körperliche Unterstützung waren je erforderlich.
*1. Vorbereitung reicht aus - Zurechtlegen von Gegenständen in Reichweite, ohne Aufsicht oder physische Hilfe bei der Ausführung.
*2. Aufsicht - Aufsicht oder Hinweise reichen aus.
*3. Begrenzte Hilfe - Hilfe beim Mobilisieren der Gliedmaßen ODER physische Unterstützung ohne Kraftaufwand.
*4. Verstärkte Hilfe - Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft einer Pflegekraft erfordert (einschließlich Heben der Gliedmaßen), wobei der Nutznießer noch mindestens 50 % der Teilaufgaben übernimmt.
*5. Maximale Hilfe - Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft von mindestens zwei Pflegekräften erfordert (einschließlich Heben der Gliedmaßen) ODER Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft für mehr als 50 % der Aktivität erfordert.
*6. Vollständige Abhängigkeit - die Aktivität wurde während des gesamten Beobachtungszeitraums ständig durch andere Personen ausgeführt.
*8. Die Tätigkeit kam nicht vor.
*0. Selbstständig – Weder Vorbereitung, Aufsicht, noch körperliche Unterstützung waren je erforderlich.
*1. Vorbereitung reicht aus – Zurechtlegen von Gegenständen in Reichweite, ohne Aufsicht oder physische Hilfe bei der Ausführung.
*2. Aufsicht – Aufsicht oder Hinweise reichen aus.
*3. Begrenzte Hilfe – Hilfe beim Mobilisieren der Gliedmaßen ODER physische Unterstützung ohne Kraftaufwand.
*4. Verstärkte Hilfe – Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft einer Pflegekraft erfordert (einschließlich Heben der Gliedmaßen), wobei der Nutznießer noch mindestens 50 % der Teilaufgaben übernimmt.
*5. Maximale Hilfe – Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft von mindestens zwei Pflegekräften erfordert (einschließlich Heben der Gliedmaßen) ODER Hilfe, die den Einsatz von Körperkraft für mehr als 50 % der Aktivität erfordert.
*6. Vollständige Abhängigkeit – die Aktivität wurde während des gesamten Beobachtungszeitraums ständig durch andere Personen ausgeführt.
*8. Die Tätigkeit kam nicht vor während des gesamten Beobachtungszeitraums.
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