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*0. Selbstständig - Der Nutznießer organisiert seinen Tagesablauf indem er logische, sinnvolle und sichere Entscheidungen trifft, die seinem Lebensstil und seinen soziokulturellen Werten entsprechen. |
*1. Relativ selbstständig - Der Nutznießer organisiert seinen gewohnten Tagesablauf und trifft angemessene Entscheidungen in ihm vertrauten Situationen. Er hat aber gewisse Schwierigkeiten, wenn er mit neuen Aufgaben oder unbekannten Situationen konfrontiert wird. |
*2. Leichte Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit - In bestimmten wiederkehrenden Situationen ist der Nutznießer in seiner Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt oder trifft falsche oder unsichere Entscheidungen. Er benötigt dann Hinweise oder Aufsicht. |
*3. Mittlere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit - Die Entscheidungsfähigkeit des Nutznießers ist ständig beeinträchtigt oder unsicher. Er muss immer wieder an Dinge erinnert werden und ist ständig auf Anweisungen und Aufsicht angewiesen. |
*4. Schwere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit - Der Nutznießer trifft selten oder nie Entscheidungen. |
*0. Selbstständig – Der Nutznießer organisiert seinen Tagesablauf indem er logische, sinnvolle und sichere Entscheidungen trifft, die seinem Lebensstil und seinen soziokulturellen Werten entsprechen. |
*1. Relativ selbstständig – Der Nutznießer organisiert seinen gewohnten Tagesablauf und trifft angemessene Entscheidungen in ihm vertrauten Situationen. Er hat aber gewisse Schwierigkeiten, wenn er mit neuen Aufgaben oder unbekannten Situationen konfrontiert wird. |
*2. Leichte Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit – In bestimmten wiederkehrenden Situationen ist der Nutznießer in seiner Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt oder trifft falsche oder unsichere Entscheidungen. Er benötigt dann Hinweise oder Aufsicht. |
*3. Mittlere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit – Die Entscheidungsfähigkeit des Nutznießers ist ständig beeinträchtigt oder unsicher. Er muss immer wieder an Dinge erinnert werden und ist ständig auf Anweisungen und Aufsicht angewiesen. |
*4. Schwere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit – Der Nutznießer trifft selten oder nie Entscheidungen. |