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*0. Selbstständig - Der Nutznießer organisiert seinen Tagesablauf indem er logische, sinnvolle und sichere Entscheidungen trifft, die seinem Lebensstil und seinen soziokulturellen Werten entsprechen. |
*1. Relativ selbstständig - Der Nutznießer organisiert seinen gewohnten Tagesablauf und trifft angemessene Entscheidungen in ihm vertrauten Situationen. Er hat aber gewisse Schwierigkeiten, wenn er mit neuen Aufgaben oder unbekannten Situationen konfrontiert wird. |
*2. Leichte Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit - In bestimmten wiederkehrenden Situationen ist der Nutznießer in seiner Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt oder trifft falsche oder unsichere Entscheidungen. Er benötigt dann Hinweise oder Aufsicht. |
*3. Mittlere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit - Die Entscheidungsfähigkeit des Nutznießers ist ständig beeinträchtigt oder unsicher. Er muss immer wieder an Dinge erinnert werden und ist ständig auf Anweisungen und Aufsicht angewiesen. |
*4. Schwere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit - Der Nutznießer trifft selten oder nie Entscheidungen. |
*0. Selbstständig – Der Nutznießer organisiert seinen Tagesablauf indem er logische, sinnvolle und sichere Entscheidungen trifft, die seinem Lebensstil und seinen soziokulturellen Werten entsprechen. |
*1. Relativ selbstständig – Der Nutznießer organisiert seinen gewohnten Tagesablauf und trifft angemessene Entscheidungen in ihm vertrauten Situationen. Er hat aber gewisse Schwierigkeiten, wenn er mit neuen Aufgaben oder unbekannten Situationen konfrontiert wird. |
*2. Leichte Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit – In bestimmten wiederkehrenden Situationen ist der Nutznießer in seiner Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt oder trifft falsche oder unsichere Entscheidungen. Er benötigt dann Hinweise oder Aufsicht. |
*3. Mittlere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit – Die Entscheidungsfähigkeit des Nutznießers ist ständig beeinträchtigt oder unsicher. Er muss immer wieder an Dinge erinnert werden und ist ständig auf Anweisungen und Aufsicht angewiesen. |
*4. Schwere Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit – Der Nutznießer trifft selten oder nie Entscheidungen. |
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*Es wurde eine neue Pflegehelferin eingestellt. Die vorherige Pflegekraft hat dem Nutznießer immer dabei geholfen, seine Kleidung für den Tag auszusuchen, seine Mahlzeiten zu planen, usw. Mit der neuen Pflegekraft fühlt er sich jetzt unsicher und es fällt ihm schwer, selbst Entscheidungen zu treffen. Kodieren Sie ”1”. |